PSA gegen Absturz Schulung

PSAgA-Schulungen nach Richtlinien der AUVA

Realitätsnah und praxisbezogen

Personal, welches unter Verwendung von PSAgA Arbeiten durchführt, muss geschult werden!
 Wir schulen Ihr Personal in unserem neuen Schulungszentrum oder bei Ihnen vor Ort nach gesetzeskonformen Richtlinien und Empfehlungen der AUVA. 
Unsere Lehrgänge sind realitätsnah und praxisbezogen inkl. Berge- & Rettungsübungen sowie immer nach dem neusten Stand der Technik.

Schulungszentrum – Dr. Helmut Marsoner Weg 3e, A-6175 Kematen
Ab 6 Teilnehmern kann die Schulung auch bei Ihnen vor Ort stattfinden.

PSAgA Basis-Schulung

Einführungslehrgang für Mitarbeiter von Firmen, welche Arbeiten unter einfachem Einsatz von PSA durchführen. Gelehrt werden ausschließlich leicht erlernbare Techniken. Die theoretische Unterweisung beinhaltet die wichtigsten Grundlagen aus dem Gesetz (z.B. die neue PSA-V) und über die AUVA.
Hinweis: Diese Schulung bitte nicht mit der Sachkundigenausbildung für PSA gegen Absturz verwechseln! (Link zu Sachkundiger für PSAgA

Arbeiten auf Dächern-Schulung

Der 1-tägige Basislehrgang richtet sich an Mitarbeiter der klassischen Dachberufe wie Dachdecker, Spengler oder Zimmerer, die keine oder wenig Vorerfahrung in der Verwendung von PSA gegen Absturz haben.
Hinweis: Der Einsatz der PSA ist nur in speziellen Fällen erlaubt bzw. vorgeschrieben. Im Normalfall wird der Arbeitsplatz am Dach mit kollektiven Maßnahmen abgesichert (Dachfanggerüst, Dachschutzblenden, Auffangnetze).

Mobilfunk/Mast/Freileitung-Schulung

Dieser Lehrgang bereitet die Teilnehmer in 2 Tagen für das sichere Arbeiten an allen möglichen Standorten für Funkanlagen (z. B. Dach, Mast) vor. Der Lehrgang wird für Gruppen von bis zu 16 Personen und an vorgegebenen Sammelterminen für Einzelpersonen durchgeführt.
Hinweis: Sollen in diesem Arbeitsbereich auch Abseilarbeiten durchgeführt werden, so empfehlen wir Ihnen unseren Kurs: Level 1 – Höhenarbeiter für Industriekletterer

Stahl- Anlagen- und Gerüstbau-Schulung

Dieser 2-tägige Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter die auf verschiedensten Anlagen (Stahlbau, Maschinen) ausserhalb von kollektiven Schutzeinrichtungen (Geländer) Arbeiten unter Einsatz von PSA gegen Absturz durchzuführen haben.
Hinweis: Dieser Lehrgang ersetzt keinen Kurs für Anwendung der 2-Seiltechnik (Abseilarbeiten). Buchen Sie dazu einen Kurs aus der „Seilzugangstechnik“ oder einen international gültigen „IRATA“ Lehrgang.

Hubsteiger und Hubarbeitsbühne-Schulung

Um die Unfallgefahr in großer Höhe so gering wie möglich zu halten, wird nach dem international anerkannten IPAF-System ausgebildet. Nach erfolgreicher Ausbildung bestätigt die PAL-Card (Powered Access Licence), dass der Inhaber mobile Arbeitsbühnen sicher und effektiv bedienen kann. Das Ausbildungsprogramm wurde von führenden Branchenexperten entwickelt, welches dem internationalen Standard ISO 18878 für mobile Hubarbeitsbühnen entspricht.

Befahren von Behältern-Schulung

Ziel der Schulung Befahren von Behältern ist ein sicherer Umgang beim Befahren von Behältern aus praktischer und rechtlicher Sicht. Nach dem Kurs kennt der Teilnehmer die Gefahren, die im Zusammenhang mit Behältern auftreten können und weiß über mögliche Maßnahmen Bescheid. 
Des Weiteren erfolgt eine Unterweisung in den erforderlichen Rettungsmaßnahmen.

Steilgelände Basis-Schulung

Klassischer Steigerlehrgang für das Steilgelände! 2-tägiger Basislehrgang für Mitarbeiter von Wildbach- und Lawinenverbauung, Strassenmeistereien, Felsberäumern, …
Hinweis: Für größere Höhen empfehlen wir Ihnen Level 1 – Höhenarbeiter der 3-teiligen Industriekletterausbildung.

FISAT Industriekletterer-Schulung

„Industrieklettern“, also Arbeitseinsätze mittels Einsatz von Seilzugangstechnik, sind mittlerweile ein anerkannter Arbeitsstandard. In vielen Fällen ermöglicht Seilzugangstechnik rasche und kostengünstige Inspektionen, Montagen oder Reparaturen.

Sachkundiger für PSAgA-Schulung

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss jegliche PSA gegen Absturz sowohl in Österreich als auch in Deutschland zumindest 1 x jährlich von einer Sachkundigen Person überprüft werden. Die Ausbildung entspricht den Anforderungen der BGG 906.